AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hebammenzentrums Wunderzeit in Krumbach
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die
Geschäftsbeziehungen zwischen den verschiedenen kooperierenden Hebammen des
Hebammenzentrums Wunderzeit, Mindelheimer Straße 69, 86381 Krumbach und der Teilnehmerin.
Ausgenommen sind andere Kursleiter und Fachpersonen.
Der Umfang der Leistungen der Hebammenpraxis (Ort,
Zeit, Dauer, Thema der Veranstaltung) ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung
in der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung unter der
Internetseite des Hebammenzentrums Wunderzeit in Krumbach.
Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede
verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten
gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich
ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.
2. Anmeldung / Vertragsschluss
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch das
Hebammenzentrum insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen
Werbeträgern ist unverbindlich.
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über
das Online-Anmeldeformular auf der Webseite.
Die Teilnehmerin erhält nach der Anmeldung eine
Anmeldebestätigung per E-Mail zugeschickt. Durch Bestätigen der AGB’s und
des Anmeldelink sowie vollständig ausgefüllten und unterschriebenen
Quittierungsbogen bzw. des Behandlungsvertrages an das Hebammenzentrum erfolgt
eine verbindliche Anmeldung der Teilnehmerin.
Die Kommunikation zwischen dem Hebammenzentrum und der
Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Der Teilnehmerin wird angeraten,
die E-Mail-Adresse der Hebammenpraxis in ihrem Spam-Filter freizuschalten und
das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang des Hebammenzentrums hin zu
kontrollieren.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, dem Hebammenzentrum Wunderzeit
eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten
mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl
von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der
Ankündigung des Kurses angegeben.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs
berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf
der Homepage der Hebammenpraxis angezeigt.
Durch die Anmeldung zu den im Hebammenzentrum
angebotenen Kursen erfolgt keine Vereinbarung in Bezug auf die
Wochenbettbetreuung. Hierfür sind allein die nachfolgenden Bedingungen
einschlägig.
Die Anmeldung für die Betreuung in der Schwangerschaft
und im Wochenbett findet nur nach persönlicher Anmeldung statt.
3. Rücktritt, Kündigung, Verlegung und Änderung von Veranstaltungen durch das Hebammenzentrum, Stornierung durch die Teilnehmerin (Kurse)
Die voraussichtlichen Kurstermine werden auf der
Internetseite bekannt gegeben.
Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl eine Woche
vor Beginn des Kurses nicht erreicht ist, kann das Hebammenzentrum vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber der Teilnehmerin
unverzüglich erklärt.
Das Hebammenzentrum kann ferner vom Vertrag
zurücktreten, diesen kündigen oder einzelne Termine verlegen, wenn ein Kurs aus
Gründen, die das Hebammenzentrum nicht zu vertreten hat, insbesondere Erkrankung
der Kursleitung, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Das Hebammenzentrum
wird die Teilnehmerin hierüber unverzüglich informieren.
Das Hebammenzentrum kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe
außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei
gemeinschaftswidrigem Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und
Androhung der Kündigung vor. Statt einer Kündigung kann das Hebammenzentrum die
Teilnehmerin von einer einzelnen Kurseinheit ausschließen. Der
Vergütungsanspruch des Hebammenzentrums bleibt durch eine solche Kündigung oder
durch einen Ausschluss bestehen.
Im Fall der Absage des vollständigen Kurses durch das Hebammenzentrum wird die
bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückerstattet. Weitergehende
Erstattungsansprüche kann die Teilnehmerin gegenüber des Hebammenzentrums nicht
geltend machen. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer
Veranstaltung durch das Hebammenzentrum wird unverzüglich erfolgen.
Das Hebammenzentrum behält sich vor, Kurse mit einer
anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen.
Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht
möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu
ersetzen.
Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden.
Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr ist in diesem Fall nicht möglich. Zudem wird die versäumte Stunde der Teilnehmerin privat in Rechnung gestellt (siehe Vergütungsverzeichnis SGB V §134a).
Die Stornierung der Teilnahme ist seitens der Teilnehmerin
nach Anmeldung verbindlich und somit nicht mehr möglich.
4. Preise / Bezahlung
Es gelten die in der jeweiligen aktuellen
Ausschreibung auf der Internetseite des Hebammenzentrums genannten Preise.
Das Hebammenzentrum behält sich vor, Zahlungen über die
Abrechnungszentrale für Hebammen abzuwickeln, und die für die Abrechnung
notwendigen Daten der Teilnehmerin (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungs-
und Versicherungsdaten) an diese weiter zu leiten.
4.1 Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse für gesetzlich Krankenversicherte
Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs werden
direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und sind Kassenleistung.
Für den Geburtsvorbereitungskurs bezahlt jede Teilnehmerin eine Aufwandspauschale in
Höhe von 40,00 € pro Kurs. Diese ist mit der Anmeldung
direkt auf das Konto des Hebammenzentrums zu entrichten. Die Aufwandspauschale wird für den Partnerabend verrechnet.
Die Teilnehmerin muss während des Kurses auf einem Quittierungsbogen für die teilgenommenen Stunden unterschreiben. Versäumte
Kursstunden, dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht
erfolgte, werden der Teilnehmerin, mit 15,00 Euro / 60 min, privat in Rechnung
gestellt, da diese nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden
können.
Da die Krankenversicherung die Kosten für jeweils einen
Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs übernimmt, stellt das Hebammenzentrum der Teilnehmerin jeden weiteren Kurs als Selbstzahler Kurs in
Rechnung. Diese erhält die Teilnehmerin nach Beendigung des Kurses.
4.2 Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse für privat Versicherte
Ist die Teilnehmerin privat versichert, zahlt sie die
Gebühr gemäß den Bestimmungen der Privatgebührenordnungen der einzelnen
Bundesländer für den gesamten Kurs.
Zuzüglich bezahlt die Teilnehmerin die 40,00 € Aufwandspauschale für den Geburtsvorbereitungskurs selbst. Das
Hebammenzentrum behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin
einzelne Kursstunden versäumt und auch unabhängig von der Erstattung und der
Erstattungsdauer durch die private Krankenversicherung und / oder
Beihilfestelle. Die Aufwandspauschale ist mit der Anmeldung auf das Konto des Hebammenzentrums Wunderzeit zu bezahlen.
4.3 Bezahlung für eine Begleitperson
Die Anzahl und die jeweils aktuelle Gebühr der
Partnerstunden eines Geburtsvorbereitungskurses wird auf der Internetseite des Hebammenzentrums bekannt gegeben.
Die Gebühr wird bei Anmeldung fällig.
Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht
nachgeholt werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren ist nicht
möglich.
5. Pflichten der Kursteilnehmerin
Bei Einschränkungen oder gesundheitlichen Beschwerden
sind diese der Kursleitung vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt
auch für den Fall, dass die Teilnehmerin sich in einem behandlungsbedürftigen
Zustand befindet, entweder körperlich oder geistig nicht voll belastbar ist
oder unter Medikamenteneinfluss steht.
Verspürt die Teilnehmerin im Laufe des Kurses
Schmerzen oder Unwohlsein, hat sie in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren
und die Hebamme zu informieren.
Die Teilnahme an den Kursen sowie Aufenthalt im Hebammenzentrum erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
Von der Teilnehmerin oder ihrem Partner verursachte Schäden insb. am Inventar
des Hebammenzentrums sind der Hebamme unverzüglich mitzuteilen und von der Teilnehmerin
zu beheben bzw. Kosten für die Beseitigung der verursachten Schäden zu
übernehmen.
6. Haftung
Die Hebamme übernimmt keine Haftung für verursachte
Schäden, es sei denn diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Sofern ein Arzt oder Kollegin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem/dieser ein
selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen
und ärztlich veranlassten Leistungen bzw. den Hebammenleistungen der Kollegin.
Die Teilnehmerin ist während des Aufenthaltes im Hebammenzentrum für ihr
Eigentum selbst verantwortlich.
Bei Verlust von mitgebrachter Kleidung,
Wertgegenständen sowie Geld übernehmen sowohl das Hebammenzentrum als auch die
Kursleitung keine Haftung.
Die Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für
sich und ihr Kind.
7. Entbindung der Schweigepflicht
Mit Zustimmung der AGB stimmt die Teilnehmerin im
Falle einer Hinzuziehung eines Arztes bzw. einer Klinikeinweisung ausdrücklich
der Weitergabe aller notwendigen medizinischen Befunde und persönlichen Daten,
die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Teilnehmerin und dessen Kind
erforderlich sind, zu.
8. Datenschutz
Die Teilnehmerin versichert und steht dafür ein, dass
alle von ihr angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind.
Im Rahmen dieser AGB und unserer Dienstleistungen werden Daten über Person,
sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten
der Teilnehmerin wie auch der (geborenen / ungeborenen) Kinder von der
Hebammenpraxis erhoben, gespeichert, genutzt und im Rahmen der Zweckbestimmung
unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte
übermittelt.
Weitere Informationen zum Datenschutz kann die
Teilnehmerin jederzeit auf der Internetseite des Hebammenzentrums oder aus der
ihr zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung entnehmen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem
von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer
Lücke.
Krumbach, Stand: November 2024